Sie haben keine Zeit, am 23. Februar wählen zu gehen? Ein Geburtstag, eine Feier, Karneval? Es gibt viele Gründe, warum am Tag der Bundestagswahl keine Zeit ist, den Stimmzettel persönlich im Wahllokal einzuwerfen. Hier hilft die Briefwahl.
Das sollten Sie beachten, damit alles klappt: Sie können ab sofort bei Ihrem zuständigen Amt die Briefwahlunterlagen beantragen. Mit diesen können Sie dann ab Anfang Februar rechnen.
Bis zum 2. Februar 2025 sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Ist dies nicht der Fall, melden Sie sich schnellstmöglich bei Ihrer Meldebehörde. Eine Korrektur des Wählerverzeichnisses ist dann bis zum 7. Februar 2025 möglich.
Schicken Sie Ihren Wahlbrief spätestens am Donnerstag ab. Das ist der 20. Februar 2025. Dann garantiert die Post den rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefes bei ihrem Wahlamt. Schicken Sie ihn später ab, kommt er ggf. zu spät beim Wahlamt an. Dann können ihre Stimmen nicht mehr berücksichtigt werden.
Briefwahl ist bis zum Wahltag möglich. Sie können als „vorgezogene Urnenwahl“ direkt im Rathaus wählen. Geben Sie dort bis Sonntag, den 23. Februar 2025, 17.59 Uhr Ihren roten Briefwahlumschlag ab.
Und nicht vergessen: Es kommt auf jeden Einzelnen an – nicht nur im Wahllokal!
Diese Seite wird laufend mit den aktuellen Informationen zu der Briefwahl für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 aktualisiert.